Für welche Aufgaben kann ein Detektiv angeheuert werden?

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Den Berufszweig des Detektiven stellen sich viele wirklich sehr spannend und aufregend vor. Schnüffelarbeiten, unerkannt bleiben und immer eine heiße Spur verfolgen, so suggerieren Filme ein abwechslungsreiches Berufsbild. In der Realität lassen sich dann doch einige Parallelen finden. Meist sind es allerdings Unternehmen, die vermehrt auf die Tätigkeiten einer Detektei zurückgreifen. Hier vor allem werden oft Mitarbeiter überwacht, bei denen der Verdacht des Betruges besteht. Bei Mitarbeitern, die plötzlich krank werden und angeben schwer aus dem Bett zu kommen, bei denen jedoch in den sozialen Netzwerken ständig neue Urlaubsbilder hochgeladen werden, kommen berechtigte Zweifel auf. Dabei geht es, darum zu prüfen, ob eine Lohnfortzahlung erfolgen muss, da dies gerade den Arbeitgeber eine stattliche Geldsumme kosten dürfte. Des Weiteren nutzt auch die Bundesagentur für Arbeit den Einsatz von Detektiven, um unter anderem Schwarzarbeiter aufzuspüren.

Im privaten Bereich dagegen wird gerne mal der eigene Partner im Auge behalten, insbesondere dann, wenn es um Scheidung und Unterhaltsbetrug geht. Darüber hinaus hat man seine Erben gerne im Blick und schaut, wie diese sich einem gegenüber Verhalten, sollte eine Erbschaft kurz bevorstehen. Generell aber werden bei Verdacht auf Diebstahl Personen observiert, bei denen man das Gefühl hat, dass diese mit dem Abhandenkommen etwas zu tun haben könnten. Sozusagen kann also jede Person gegen ein entsprechendes Honorar oder einen Stundensatz beobachtet werden. Wichtig ist hier jedoch, dass die Detektei fair mit ihren Preisen umgeht und einem alles transparent vorliegt, damit keine versteckten Kosten entstehen. So kann schnell der noch teuer geglaubte Detektiv auf Honorarbasis, günstiger sein, als ein Schnäppchenangebot von der Detektei, um die Ecke. Gute Firmen verlangen keine Zusatzkosten bei Anfahrten, zusätzliche Kosten für Fotos oder Videobeweise, gerichtswertbare Berichte und Ersatzberatung. Außerdem wird stets absolute Geheimhaltung bewahrt, was das Fundament einer seriösen und vertrauensvollen Zusammenarbeit ist.

Im Allgemeinen gelten auch für Detektive Recht und Pflichten, dennoch ist die Arbeit legal und grundsätzlich nicht verboten, da Gerichte ebenfalls in einigen Fällen, auf die Arbeit von professionellen Detekteien zurückgreifen. Sinnvoll macht ihre Arbeit vor allem, wenn gerichtliche Beweise und wertbare Informationen gebraucht werden. Selbst außergerichtlich sind solche Nachweise unanfechtbar. Gesetzlich spricht man von einem berechtigten Interesse, also ein Rechtfertigungsgrund, der ein klares Bild vom vorherrschenden Problem gibt. Wichtig bei der Kontaktaufnahme ist daher, alle bis dato gesammelten Unterlagen, dem Detektiv anzuvertrauen, damit dieser sich schnell in das Problem einarbeiten kann und sich dadurch ein besseres Gesamtbild verschafft. Egal ob der Detektiv Wien, München oder Berlin, alle Anfragen sind durch das Datenschutzgesetz geschützt und es herrscht jederzeit Diskretion und natürlich Privatsphäre, bei allen Einsätzen und Fällen der beauftragten Detektei.… weiterlesen

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